Wird einem Menschen von seinen Familienmitgliedern die Zugehörigkeit zum Familiensystem verweigert, z.B. aufgrund einer bestehenden Drogenabhängigkeit, so wird dieser Mensch von einem Nachfahren vertreten werden! – Es geht hier in erster Linie um eine „ideelle Zugehörigkeit“, d.h., um beim Beispiel des Drogenabhängigen zu bleiben, dass diesem die Drogenabhängigkeit nicht finanziert werden muss, aber er darf auch nicht von den anderen Familienmitglieder abwertend behandelt werden!

Ex-Partner der Eltern, von denen die Trennung gegen deren Willen stattfand, gehören zum Herkunftssystem; sie werden oftmals von der nachfolgenden Generation vertreten.

Auch die Begehung von traumatisierenden Taten kann in gewisser Hinsicht zu dieser dritten Entstehungsform von Verstrickungen zählen, denn es wird manchmal beobachtet, dass die Opfer von den Nachfahren der Täter und die Täter von den Nachfahren der Opfer vertreten werden.

 

Autor: Christian Brandau - Der Text ist unter der Lizenz »Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)« verfügbar.

 

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